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Tag- und Nachtstromtarif VZS: Aufsichtsbehörde informiert zu wenig und “irreführend“

Tag- und Nachtstromtarif VZS: Aufsichtsbehörde informiert zu wenig und “irreführend“

Die Kritik der VZS im Detail 1. Nicht alle Familien sind von der Umstellung betroffen: der Tag- und Nachstromtarif wird nur für jene angewandt, die bereits einen neuen, elektronischen Stromzähler haben, und auf welchem zusätzlich die Fernablesung aktiviert ist. Wie kann man aber erfahren, ob dies beim eigenen Zähler der Fall ist, und man somit den neuen Tarif angewandt bekommt? Auf den Stromrechnungen der einzelnen Anbieter findet sich hierzu keine ausdrückliche Angabe, und es ist zu vermuten, dass sich viele VerbraucherInnen an die zuständigen Betriebe wenden werden, um diese Auskunft zu erhalten. 2. Es gibt wie gesagt zwei Tag- und Nachtstromtarife der Aufsichtsbehörde. Einer wird als Übergangstarif bezeichnet; bei diesem sind die Preisunterschiede zwischen den teuren Verbrauchszeiten (F1) und den billigen Verbrauchszeiten (F2, F3) nicht sehr hoch. Dieser Tarif wird ab 1. Juli automatisch für all jene Haushaltskunden des „geschützten Grundversorgungsdienstes“ angewandt, die einen fernlesbaren elektronischen Zähler haben, und zwar bis zum 31.12.2011. Der andere Tarif, der sogenannte „Tarif auf Nachfrage“, weist höhere Preisunterschiede zwischen den Verbrauchsphasen auf. Dieser wird nur dann angewandt, wenn der Kunde (fernablesbarer, elektronischer Zähler immer vorausgesetzt) bei seinem Stromverkäufer um die Aktivierung dieses Tarifs anfragt. Dieser „Tarif auf Nachfrage“ soll dann ab 1. Jänner 2012 für alle eingeführt werden. Nur schade, dass es zwei Wochen vor dem Stichtag unmöglich ist, herauszufinden, welche Preise in den zwei Tarifen genau angewandt werden. Dahin ist also auch jede Möglichkeit für die VerbraucherInnen, hier eine bewusste und fundierte Entscheidung zu treffen. 3. Im geschützten Grundversorgungsdienst wird es also mehrere Kunden-Kategorien geben, von denen die meisten (wenn nicht alle) keine Ahnung haben, wieviel sie diese Migration kosten wird. Generell wird gesagt, die Unterschiede seien gering, ebenso wie auch die Sparmöglichkeiten bei aufmerksamem Stromverbrauch gering sein werden. Wieviel dieses „gering“ dann in Euro auf der Rechnung ausmachen wird? 4. Angebotsrechner „Trova Offerte“: der auf dem Vergleichsrechner der Aufsichtsbehörde angegebene Tag- und Nachtstromtarif ist jener „auf Anfrage“. Dieser wird nach dem 1. Juli nur für sehr wenige Haushalte angewandt werden. Zum Übergangs-Tarif hingegen, der doch viele Haushalte betreffen wird, findet sich im Rechner nicht die kleinste Angabe. Eine inakzeptable Situation! 5. Die Preise des Übergangs-Tarifs kann man im Moment nur den Briefen entnehmen, die die Stromverkäufer an ihre Kunden versenden, und auch dort nur jene für einen Jahresverbrauch von 2.700 kWh. Weder auf der Websiten der Aufsichtsbehörde noch auf jener des „Acquirente Unicio“ findet sich eine Angabe zu den Preisen, die doch grundlegend wichtig ist! In Kürze wird die VZS eine kleine Infobroschüre über die Umstellung auf den Tag- und Nachstromtarif herausgeben, in der wichtige Informationen für die Familien zusammengefasst sind.

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Beschreibung

Die Kritik der VZS im Detail 1. Nicht alle Familien sind von der Umstellung betroffen: der Tag- und Nachstromtarif wird nur für jene angewandt, die bereits einen neuen, elektronischen Stromzähler haben, und auf welchem zusätzlich die Fernablesung aktiviert ist. Wie kann man aber erfahren, ob dies beim eigenen Zähler der Fall ist, und man somit den neuen Tarif angewandt bekommt? Auf den Stromrechnungen der einzelnen Anbieter findet sich hierzu keine ausdrückliche Angabe, und es ist zu vermuten, dass sich viele VerbraucherInnen an die zuständigen Betriebe wenden werden, um diese Auskunft zu erhalten. 2. Es gibt wie gesagt zwei Tag- und Nachtstromtarife der Aufsichtsbehörde. Einer wird als Übergangstarif bezeichnet; bei diesem sind die Preisunterschiede zwischen den teuren Verbrauchszeiten (F1) und den billigen Verbrauchszeiten (F2, F3) nicht sehr hoch. Dieser Tarif wird ab 1. Juli automatisch für all jene Haushaltskunden des „geschützten Grundversorgungsdienstes“ angewandt, die einen fernlesbaren elektronischen Zähler haben, und zwar bis zum 31.12.2011. Der andere Tarif, der sogenannte „Tarif auf Nachfrage“, weist höhere Preisunterschiede zwischen den Verbrauchsphasen auf. Dieser wird nur dann angewandt, wenn der Kunde (fernablesbarer, elektronischer Zähler immer vorausgesetzt) bei seinem Stromverkäufer um die Aktivierung dieses Tarifs anfragt. Dieser „Tarif auf Nachfrage“ soll dann ab 1. Jänner 2012 für alle eingeführt werden. Nur schade, dass es zwei Wochen vor dem Stichtag unmöglich ist, herauszufinden, welche Preise in den zwei Tarifen genau angewandt werden. Dahin ist also auch jede Möglichkeit für die VerbraucherInnen, hier eine bewusste und fundierte Entscheidung zu treffen. 3. Im geschützten Grundversorgungsdienst wird es also mehrere Kunden-Kategorien geben, von denen die meisten (wenn nicht alle) keine Ahnung haben, wieviel sie diese Migration kosten wird. Generell wird gesagt, die Unterschiede seien gering, ebenso wie auch die Sparmöglichkeiten bei aufmerksamem Stromverbrauch gering sein werden. Wieviel dieses „gering“ dann in Euro auf der Rechnung ausmachen wird? 4. Angebotsrechner „Trova Offerte“: der auf dem Vergleichsrechner der Aufsichtsbehörde angegebene Tag- und Nachtstromtarif ist jener „auf Anfrage“. Dieser wird nach dem 1. Juli nur für sehr wenige Haushalte angewandt werden. Zum Übergangs-Tarif hingegen, der doch viele Haushalte betreffen wird, findet sich im Rechner nicht die kleinste Angabe. Eine inakzeptable Situation! 5. Die Preise des Übergangs-Tarifs kann man im Moment nur den Briefen entnehmen, die die Stromverkäufer an ihre Kunden versenden, und auch dort nur jene für einen Jahresverbrauch von 2.700 kWh. Weder auf der Websiten der Aufsichtsbehörde noch auf jener des „Acquirente Unicio“ findet sich eine Angabe zu den Preisen, die doch grundlegend wichtig ist! In Kürze wird die VZS eine kleine Infobroschüre über die Umstellung auf den Tag- und Nachstromtarif herausgeben, in der wichtige Informationen für die Familien zusammengefasst sind.

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